Die Verfassungsrichter sehen in der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung einen Verstoß gegen das Telekommunikationsgeheimnis. Sie erklärten es für verfassungswidrig. Eine Rekordzahl von 35.000 Bürgern hatte vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Speicherung der Telefon- und Internetdaten für sechs Monate geklagt. Damit müssen bisher gespeicherte Daten gelöscht werden.
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